Arbeitsvermittlung

Das educare Institut ist ein privater Arbeitsvermittler nach Maßgabe der §§ 296 ff. GB III. Wir bemühen uns, Arbeitssuchenden, die sich an uns wenden, eine Beschäftigung zu vermitteln.

Vermittlung

Die Vermittlung umfasst alle beratenden Leistungen, die zur Vorbereitung und Durchführung der Vermittlung erforderlich sind, insbesondere die Kontaktherstellung zwischen Arbeitssuchenden und potentiellen Arbeitgebern, berufsbezogene Beratung der / des Arbeitssuchenden und die Feststellung ihrer / seiner Kenntnisse und Fähigkeiten.

Allerdings können wir selbstverständlich keine Garantie für eine erfolgreiche Vermittlung, den Arbeitsort, die Arbeitszeit, den Verdienst, die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses oder die Arbeitsweise des Unternehmens geben.
Die endgültigen Vertragsverhandlungen mit dem potentiellen Arbeitgeber liegen alleine in der Verantwortung des Arbeits- suchenden.

Vergütung

Eine Vergütung für die erfolgreiche Vermittlung wird mit Abschluss eines Arbeitsvertrages zwischen dem Auftraggeber und einem Arbeitgeber fällig, sofern der Kontakt durch uns zu Stande gekommen ist.

Vermittlungsgutschein

Ist der Auftraggeber zum Zeitpunkt der Eingehung eines Beschäftigungsverhältnisses im Besitz eines gültigen Vermittlungsgutscheins der Agentur für Arbeit, verpflichtet sich die Agentur für Arbeit, den nach diesem Vertrag entstehenden Vergütungsanspruch des Vermittlers zu begleichen (vgl. § 421g Abs. 1 SGB III).

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